Lebensversicherungskündigung

Die finanziellen Einbußen bei einer Lebensversicherungskündigung werden oftmals unterschätzt!

Besser ist da der Lebensversicherungsverkauf oder das Policendarlehen.

Die Kapitalversicherungen müssen von Gesetzes wegen eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweisen. Viele Versicherer binden Ihre Kunden jedoch auf 20 Jahre oder länger. Auf diese lange Zeit hin fällt es vielen natürlich schwer, nicht auf im Bedarfsfall auf diese Reserven zurückzugreifen. Alleine in Deutschland wird jede zweite Renten- oder Kapitalversicherung vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt. Die Versicherungsunternehmen wissen um diesen Umstand Bescheid und kalkulieren so bereits einen gewissen Stornogewinn mit ein. Was der Versicherer weiß, ist dem Versicherten meist nicht bekannt – der nicht zu unterschätzende, finanzielle Aufwand einer Lebensversicherungskündigung für den Versicherungsnehmer!

So können Sie die Lebensversicherungskündigung vermeiden!

LebensversicherungskündigungDer Grund, warum man eine Lebensversicherung, wenn möglich nicht vor Ablauf der Laufzeit kündigen sollte, ist einfach erklärt. Der Vorteil einer Lebensversicherung liegt bekannter Weise darin, dass sich der eingezahlte Betrag Jahr für Jahr steuerfrei erhöht und immer wieder mit verzinst wird. Hierbei sei jedoch erwähnt, dass nicht die eingezahlten Versicherungsbeiträge, sondern  die Beiträge abzüglich der Verwaltungskosten, Risikoabzüge usw. verzinst werden. Die heranwachsenden Überschüssen können Ihnen jedoch dennoch, über die Dauer der Laufzeit hinweg, einiges an Ertrag bringen! Viele Versicherer ermöglichen es dem Versicherten allerdings nicht, den gesamten Überschuss eines Jahres zur Gewinnerzielung ins nächste Jahr mitzunehmen, sondern separieren einen Teil in einen speziellen Topf. Die darin angesammelten Überschussanteile (auch Schlussüberschüsse genannt) werden erst mit Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt. Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag vor Ablauf der Laufzeit kündigen, kommen erhebliche Verluste auf Sie zu! Neben dem anteiligen Abzug der Schlussüberschüsse müssen Sie auch mit Stornokosten und Gebühren rechnen.



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